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Cumlosen (19322)
| Status | Zu verkaufen |
|---|---|
| Objekttyp | Grundstück |
| Ort | 19322 Cumlosen |
| Bundesland | Brandenburg |
| Kaufpreis | 28.000 € |
| Provision | 1.785,00 € inkl. gesetzl. MwSt. |
| Verfügbar ab | sofort |
| Objektnummer | TP9526 |
Cumlosen ist eine Gemeinde im Landkreis Prignitz in Brandenburg. Die Gemeinde gehört dem Amt Lenzen-Elbtalaue an. Verwaltungssitz des Amtes ist die Stadt Lenzen.
Das idyllische Dorf liegt an der Elbe, etwa sechs Kilometer nordwestlich von Wittenberge im Biosphärenreservat Flusslandschaft Elbe-Brandenburg. Zu Cumlosen gehören die Gemeindeteile Motrich, Müggendorf und Wentdorf. Durch den Ort verläuft die Bundesstraße 195 von Wittenberge nach Lenzen. Die Busanbindung von Lenzen über Cumlosen nach Wittenberge ist täglich mehrfach gesichert. Das Elbdorf verfügt über eine Kindertagesstätte, eine Gaststätte mit Übernachtungsmöglichkeiten und großem Saal für Feierlichkeiten und verschiedene Vereine. Am Ende des Jahres findet jedes Jahr an der Kirche ein kleiner Adventsmarkt statt, der zahlreiche Besucher anlockt. Aber auch andere Attraktionen wiederholen sich jährlich.
Die nächstgrößere Stadt ist Wittenberge. Als Teil der Prignitz ist das Umfeld geprägt von der einmaligen Naturlandschaft der Elbniederungen. Durch seine geografisch günstige Lage auf halber Strecke zwischen Berlin und Hamburg verfügt Wittenberge über ICE & Regio Anschluss. Die ehemalige Industriestadt verfügt nach vollzogenem Strukturwandel in den 90er Jahren heute über eine mittelständige Wirtschaftsstruktur. Schwerpunkte bilden hierbei die Bereiche Schienenfahrzeugtechnik, Kunststoffindustrie und Erzeugen von Biotreibstoffen. In Wittenberge gibt es zahlreiche Einkaufsmöglichkeiten des allgemeinen, sowie des speziellen Bedarfs, Schulen aller Bildungsstufen, sowie eine gute ärztliche Versorgung.
Das nächste Krankenhaus befindet sich in der Kreisstadt Perleberg.
Das Grundstück ist allseits eingefriedet und kann nur vom Bürgersteig aus besichtigt werden, da es keinen direkten Zugang mehr gibt. Die Bebaubarkeit des Grundstückes wäre gegeben, wenn der §34 Abs. 1 BauGB eingehalten wird.
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