Ein Immobilienverkauf ist bereits unter normalen Umständen eine zeitaufwendige und komplexe Angelegenheit.
Ist man jedoch Miterbe in einer Erbengemeinschaft (wenn mehrere Personen gemeinschaftlich ein Haus erben), kann der Verkaufsprozess noch komplizierter und herausfordernder werden.
Zunächst haben Sie ab Kenntnis des Todesfalls sechs Wochen Zeit, das Erbe anzunehmen oder auszuschlagen. Denken Sie daran, Sie erben nicht nur die Vermögenswerte des Erblasser, sondern auch etwaige Schulden.
Bei einer Erbengemeinschaft müssen alle Miterben gemeinsam entscheiden, ob und wie sie das geerbte Objekt verkaufen möchten. In den seltensten Fällen läuft dies einstimmig und ohne Konflikte ab.
Hier einige wichtige Punkte, die Sie als Teil einer Erbengemeinschaft beachten sollten:
- Einstimmige Entscheidungen: Jeder Schritt, vom Verkaufspreis bis zur Auswahl des Käufers, muss von allen Erben gemeinsam beschlossen werden.
- Koordination und Kommunikation: Eine effektive Kommunikation zwischen allen Erben ist entscheidend, um den Verkaufsprozess reibungslos zu gestalten.
- Rechtliche Aspekte: Oft sind notarielle Beurkundungen und zusätzliche rechtliche Beratung erforderlich, um den Verkauf korrekt abzuwickeln.
- Aufteilung des Erlöses: Der Erlös aus dem Verkauf des geerbten Hauses oder Wohnung muss fair unter allen Miterben aufgeteilt werden, was zu weiteren Verhandlungen führen kann.
Als Alleinerbe hingegen haben Sie als alleiniger Eigentümer der Immobilie die volle Entscheidungsfreiheit. Sie können in das geerbte Haus einziehen, es vermieten oder verkaufen, ohne Absprachen treffen zu müssen.
Egal, ob Sie Teil einer Erbengemeinschaft oder Alleinerbe sind, der Verkauf der Immobilie kann komplex und zeitaufwendig sein.
Unsere Experten von Dr. Lehner Immobilien helfen Ihnen, diese Herausforderungen zu meistern und sorgen für eine reibungslose Zusammenarbeit zwischen allen Parteien.