Skip
dr-lehner-immobilien-energieausweis-erstellen-beitragsbild

Sie möchten einen Energieausweis erstellen lassen? Wir erklären, was Sie dazu wissen müssen!

author-headshot - Team | Dr. Lehner Immobilien
Team | Dr. Lehner Immobilien
22. Januar 2024

Sowohl für Verkäufer, als auch für Vermieter einer Immobilie, stellt sich im Verkaufs- bzw. Vermietungsprozess die Frage nach dem Energieausweis. Seit 2007 ist der Energieausweis für Objekte bei Verkauf und auch bei der Vermietung ein Pflichtdokument.

Als Käufer oder Mieter müssen Sie im Normalfall nichts tun, denn der richtige Energieausweis wird Ihnen zusammen mit den Kaufunterlagen bzw. Mietdokumenten vorgelegt.

Sind Sie aber als Verkäufer oder Vermieter einer Immobilie aktiv, so müssen Sie den Kaufinteressenten den passenden Energieausweis für Ihre Immobilie präsentieren. Wir geben Ihnen hier einen praktischen Leitfaden, wie Sie den Energieausweis erstellen und einfach bei uns online beantragen können.

Lesen Sie hier, was Sie beachten müssen, um am Ende kein Bußgeld zu riskieren.

Aktualisierung zum 01.01.2024: Die dritte Novelle des GEG tritt in Kraft

Bereits seit dem 01. November 2020 gilt in Deutschland das Gebäudeenergiegesetz, kurz GEG. Mit seiner ersten Novellierung trat es am 01.01.2023 in Kraft. Die Zielsetzung des GEG ist es, den Energieverbrauch von geheizten und klimatisierten Gebäuden zu verringern, um die Klimaziele Deutschlands einhalten zu können.

Das GEG verschärft die Vorgaben zur Energieeffizienz von Gebäuden.

Die unten im Text erwähnte Energieeinsparverordnung (EnEV), gibt es so nicht mehr. Sie wurde zusammen mit dem Energieeinsparungsgesetz (EnEG) und dem Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) vom Gebäudeenergiegesetz (GEG) abgelöst, welches die Inhalte der drei erwähnten Energiegesetze zu einer Vorschrift vereinheitlicht.

Die aktuell zweite Novelle des GEG wird auch “Heizungsgesetz” genannt und trat mit Beginn dieses Jahres, am 01.01.2024 in Kraft. 

Dieses nun geltende Gesetz wirkt sich zwangsläufig auch auf die Immobilienbranche aus. Das GEG definiert unter anderem die Standards für die energetische Leistung von Gebäuden, legt Vorgaben für die Erstellung und Nutzung von Energieausweisen und für die Integration von erneuerbaren Energien in Gebäuden fest. 

Bereits seit dem 01.05.2021 sind Immobilieneigentümer, -verkäufer und Immobilienmakler dazu verpflichtet die GEG-Vorschriften einzuhalten. Auch mit der aktuellen Gesetzesnovelle 2024, haben diese Verordnungen weiterhin Bestand.

Immobilienbesitzer müssen die Vorgaben also beim Immobilienverkauf und auch bei der Erstellung des Energieausweises einhalten. 

Die Unterscheidung von Verbrauchs- und Bedarfsausweis besteht weiterhin. 

Das erneuerte Gebäudeenergiegesetz, welches zu Beginn des Jahres 2024 in Kraft getreten ist, scheint ebenfalls einige Auswirkungen auf die Berechnung des Energieverbrauchs von Bestandsgebäuden zu haben und somit Konsequenzen für die Werte der Energieausweise. 

Die ab 2024 geltenden neuen Berechnungskriterien könnten zu einer erheblichen Verschlechterung der Werte in den Energieausweisen führen. 

In bereits ausgeführten Testberechnungen fielen die Werte um etwa 20 bis 25 Prozent schlechter aus. Die Werte in den Energieausweisen für Bestandsgebäude, die sich bisher z. B. im Bereich D (grün-gelb) befanden, könnten sich somit bis in den Bereich E (gelb-orange) verschlechtern. 

Da die GEG Novelle 2023 eine Änderung der Berechnungsgrundlage eines Energieausweises mit sich bringt können entsprechende Werte zu deutlich besseren bzw. schlechteren Ergebnissen führen.

Die vorher genutzte DIN 4701-10 / 4108-6 hat als Berechnungsgrundlage den Brennwert des jeweiligen Energieträgers berücksichtigt. Die neuen Energieausweise 2024 nutzen jedoch die DIN 18599, welche den eigentlichen Heizwert für die Endenergie berücksichtigt.

Energieausweise haben weiterhin eine Gültigkeit von 10 Jahren.

Kurze Einführung: Was ist ein Energieausweis?

Beim Energieausweis handelt es sich um ein Dokument, welches Ihr Haus bzw. die Immobilie nach der Energieeffizienz und dem energetischen Zustand, nach den Vorgaben der Energieeinsparverordnung (EnEV) bewertet. Das Dokument ist bei einem Immobilienverkauf, wie auch bei der Vermietung Pflicht. 

Durch den Ausweis können potenzielle Käufer oder Mieter die Heizkosten sowie die Warmwasserkosten abschätzen, denn dort sind Informationen über das Gebäude und die verwendeten Energiequellen wie Öl oder Gas enthalten.

Auf einer Farbskala von Grün (A+, A, B, C), über Gelb (C, D, E), Orange (E, F, G) bis hin zu Rot (H) lässt sich der Energiebedarf oder der Energieverbrauch des Gebäudes ablesen. Aussteller eines Energieausweises können außerdem Modernisierungsempfehlungen im Dokument festhalten, welche die Energieeffizienzklasse für das Gebäude verbessern würden. 

Ein Energieausweis hat ab seinem Ausstellungsdatum eine Gültigkeit von 10 Jahren.

dr-lehner-immobilien-energieausweis-erstellen-vonA-G

Der Unterschied von Verbrauchsausweis und Bedarfsausweis!

Der umgangssprachliche Begriff des “Energieausweises” ist bezeichnend für zwei unterschiedliche Arten eines Ausweises. Grundsätzlich unterscheidet man beim Energieausweis zwischen Verbrauchsausweis und Bedarfsausweis. 

Wenn Sie eine Immobilie verkaufen oder vermieten möchten, ist es zwingend erforderlich, den richtigen Ausweis zur Hand zu haben, welcher die energetisch korrekten Daten für das Wohngebäude aufweist. 

Welcher Ausweis für Sie beim Verkauf oder der Vermietung der richtige ist, hängt mit dem Baujahr des Gebäudes zusammen. Die Unterschiede zwischen dem bedarfsorientierten und dem verbrauchsorientierten Energieausweis erläutern wir im Folgenden.

Der Bedarfsausweis

Der bedarfsbasierte Energieausweis ist als Bedarfsausweis bekannt.

Den Energiebedarfsausweis benötigen Sie für Gebäude und Häuser, welche die Wärmeschutzverordnung vom 01. November 1977 nicht einhalten. Auch bei Neubauten oder nach Modernisierung brauchen Sie den Bedarfsausweis, da in diesem Fall noch keine Verbrauchsdaten vorhanden sind.

Kurz und knapp gesagt, gilt der Bedarfsausweis für Häuser und Neubauten mit Baujahr vor 1977. Eine Ausnahme bilden hierbei Häuser, die unter Denkmalschutz stehen.

Der Verbrauchsausweis

Der verbrauchsbasierte Energieausweis ist als Verbrauchsausweis oder “kleiner Energieausweis” bekannt.

Sie benötigen einen Energieverbrauchsausweis für alle Gebäude und Häuser, die die Wärmeschutzverordnung vom 01. November 1977 einhalten. Dies bedeutet, das Baujahr der Immobilien liegt nach 1977. Zudem ist der verbrauchsorientierte Energieausweis auch für Gebäude, die mehr als vier Wohneinheiten besitzen, zulässig.

Grundsätzlich gilt jedoch, dass auch bei Häusern, die nach 1977 errichtet wurden, ein Bedarfsausweis erstellt werden kann. Dies ist sinnvoll, da potenzielle Käufer mit dem Bedarfsausweis auch Informationen über mögliche Sanierungsmaßnahmen und die Energieeffizienz des Gebäudes erhalten.

Die Grundlage des Energiepasses und weshalb Sie ihn dringend benötigen

Dass Sie einen Energieausweis verpflichtend benötigen, hängt mit den Regelungen im Gebäudeenergiegesetz, kurz GEG zusammen.

Im GEG sind unter anderem die energetischen Anforderungen an Neubauten verankert, sowie die Nachrüstpflichten für Bestandsimmobilien und die Mindeststandards für Sanierung, Erweiterung oder Umbau. Zudem legt das GEG ausführlich die verpflichtenden Anforderungen für den Energieausweis fest. 

Laut GEG gilt die Energieausweis-Pflicht seit dem 01. Mai 2021 für Eigentümer, Verkäufer, Vermieter, wie auch für Immobilienmakler.

Mit einem fehlerhaften, manipulierten oder einem nicht vorhandenen Energieausweis riskieren Sie ein hohes Bußgeld. Dieses kann bis zu 15.000 Euro betragen.

In folgenden Fällen muss ein Energieausweis vorhanden sein oder neu beantragt werden:

  • beim Immobilienverkauf muss der Verkäufer dem Käufer einen rechtssicheren und gültigen Energieausweis vorlegen
  • nach der Fertigstellung eines Neubaus oder nachdem eine Sanierung und Modernisierung durchgeführt wurde, muss der Eigentümer einen neuen Energieausweis erstellen lassen
  • bei Vermietung eines Objekts muss der Vermieter dem Mieter den Energieausweis vor dem Abschluss des Mietvertrags aushändigen
  • Makler sollten den entsprechenden Energieausweis im Exposé, jedoch spätestens bei der Besichtigung der Immobilie für potenzielle Käufer präsentieren

Ohne einen rechtsgültigen Energieausweis dürfen Sie nicht verkaufen oder vermieten.

Privaten Verkäufern und Vermietern wird zudem geraten, bereits in der Immobilienanzeige auf den vorhandenen Energieausweis hinzuweisen.

Wo bekommen Sie ihn her – wer darf Energieausweise ausstellen?

Möchten Sie einen Energiebedarfsausweis oder Energieverbrauchsausweis beantragen, sollten Sie wissen, wer den jeweiligen Ausweis ausstellen darf.

Ausstellung des Energiebedarfsausweises durch Experten mit Datenerhebung vor Ort

Lediglich qualifizierte Experten mit entsprechender Aus- und Weiterbildung sind zum Ausstellen der Bedarfsausweise berechtigt. Die dena, die Deutsche Energie-Agentur, stellt als Hilfestellung online eine Liste zur Einsicht mit berechtigten Ausstellern bereit.

Die Daten des Bedarfsausweises müssen vom Experten errechnet werden und ergeben sich beispielsweise aus Punkten wie der Dämmung des Objektes, ob dieses verglast ist und der eingebauten Heizungsart. Der Bedarfsausweis erfordert die Datenerhebung in Form einer Besichtigung des Hauses.

Eine Bestandsaufnahme durch den Experten ist dadurch zwingend erforderlich. Laien sind kaum in der Lage, die Gebäudedaten umfassend aufzunehmen.

Ausstellung des Energieverbrauchsausweises anhand vorliegender Daten

Verbrauchsausweise dürfen Energieversorger, wie auch Schornsteinfeger ausstellen. Er basiert auf den Werten von Heizung und Warmwasserbereitung der letzten drei Jahre, die tatsächlich verbraucht wurden.

Da die Gebäudedaten bereits vorliegen, ist hierfür keine Besichtigung des Objektes mit Bestandsaufnahme notwendig.

Generell sollten Sie bei beiden Arten des Energieausweises auf deren Richtigkeit und rechtssichere gesetzliche Vorgaben achten. Bei Bedenken empfiehlt es sich, den entsprechenden Energieausweis von einem geschulten und seriösen Experten überprüfen lassen.

Hier sollten Sie keineswegs leichtfertig handeln, da fehlerhafte Energieausweise zu erheblichen Geldbußen führen können.

Mit folgenden Kosten können Sie rechnen

Die Kosten für den Energieausweis sind nicht gesetzlich vorgeschrieben. Je nach Aufwand für die Datenerhebung und die Berechnung, können Anbieter den Preis für einen Energieausweis festlegen. Es gibt jedoch Richtwerte, an denen Sie sich orientieren können. 

Die Kosten für den verbrauchsorientierten Energieausweis reichen im Normalfall von 50 bis 100 Euro, manchmal auch bis zu 250 Euro. 

Der Bedarfsausweis ist teurer und kann mehrere 100 Euro kosten. Hier liegen die Kosten in der Regel zwischen 150 und 1000 Euro. Beim bedarfsorientierten Energieausweis kommt es stark darauf an, wie aufwendig die Erstellung und die mit einhergehend die Datenerhebung ist.

Auch spezialisierte Energieberater bieten die Generierung eines Energieausweises an. Hierbei ist mit Angeboten über 400 Euro zu rechnen, die sich aus Anreise und Abfahrt, plus der Anzahl an tatsächlichen Arbeitsstunden ergeben.

Von Billigangeboten, etwa für 25 Euro oder weniger, egal ob online oder offline, sollten Sie Abstand nehmen, da diese oftmals die rechtssicheren Vorgaben nicht erfüllen.

Meistens handelt es sich hierbei um Angebote für Verbrauchsausweise, doch es werden auch Bedarfsausweise online, ohne eine Vor-Ort-Begehung angeboten. Seien Sie hierbei besonders wachsam, da die Datenerhebung ohne eine Begehung schnell fehlerhaft wird. 

dr-lehner-immobilien-energieausweis-erstellen-kosten

Erstellung des Energieausweises – In wenigen Schritten zum passenden Dokument für Ihr Gebäude – kurze Zusammenfassung

Wenn Sie einen Energieausweis beantragen und erstellen lassen möchten, so empfehlen sich folgende Schritte.

Schritt 1: Vergewissern Sie sich, welchen Ausweis Sie benötigen

Wenn Sie Verkäufer oder Vermieter sind, sollten Sie zunächst folgende Faktoren zur Immobilie prüfen:

  • Wurde das Objekt vor oder nach 1977 erbaut? –> Baujahr vor 1977: Bedarfsausweis; Baujahr nach 1977: Verbrauchsausweis
  • Liegt ein Denkmalschutz vor? –> In diesem Fall besteht keine Pflicht für einen Energieausweis
  • Handelt es sich um einen Neubau? –> Bedarfsausweis
  • Wurde eine Modernisierung durchgeführt, wodurch der Energieverbrauch in einem Gebäude bisher nicht vorliegt? –> Bedarfsausweis
  • Wie viele Wohneinheiten hat das Gebäude? –> Mehr als vier Wohneinheiten: Verbrauchsausweis

Anhand dieser Antworten können Sie festmachen, ob ein Verbrauchs- oder Bedarfsausweis benötigt wird.

Bei einem Bedarfsausweis folgender Schritt 2: Beauftragen Sie einen qualifizierten Aussteller

Nur geschulte Experten sind berechtigt, Ihnen einen Bedarfsausweis auszustellen. Prüfen Sie hier genau, ob Sie es mit einem seriösen Anbieter zu tun haben. 

Folgende Punkte helfen Ihnen dabei:

  • Aushändigung eines Vertrags mit der genauen Leistungsbeschreibung des Anbieters
  • Nachweis, auf welcher Grundlage der Anbieter Energieausweise gemäß dem GEG ausstellen darf
  • Nummer der Berufshaftpflichtversicherung des Anbieters, um bei fehlerhaft ausgestellten Ausweisen abgedeckt zu sein
  • schriftliche Bestätigung der Daten und Angaben, die Sie dem Aussteller übermittelt haben und welche von diesem für die Erstellung des Energieausweises verwendet wurden
  • Versicherung des Datenschutzes aller übermittelten, wie auch errechneten Daten

Wie bereits weiter oben erwähnt, finden Sie über die Deutsche Energie-Agentur eine Liste mit seriösen Ausstellern.

Bei einem Bedarfsausweis folgender Schritt 3: Begehung und Datenerhebung durch den Experten vor Ort

Für die vollständige und korrekte Erhebung der benötigten Daten ist eine Besichtigung der Immobilie und eine Begehung durch den Experten meist unerlässlich. 

Auf Basis der gesammelten Daten wird der Bedarfsausweis errechnet und erstellt.

dr-lehner-immobilien-energieausweis-expertenbegehung

Bei einem Verbrauchsausweis folgender Schritt 2: Tragen Sie die nötigen Daten zusammen

Für den Verbrauchsausweis suchen Sie als Eigentümer des Objektes die Heizkostenabrechnungen der letzten drei Jahre heraus. Falls Sie Vermieter sind, so erfragen Sie die Heizkostenabrechnungen bei Ihren Mietern. 

Aus den Abrechnungen lässt sich der vorhandene Verbrauch berechnen. 

Sollten die Abrechnungsunterlagen nicht mehr vorliegen, so können Sie sich telefonische Auskünfte bei Ihrem Energielieferanten einholen. Hierbei sollten mindestens die letzten drei Perioden der Heizkostenabrechnung einbezogen werden.

Bei einem Verbrauchsausweis folgender Schritt 3: Beauftragung eines befähigten Ausstellers

Zur Ausstellung und Verifizierung des Verbrauchsausweises können Energieversorger, wie auch Schornsteinfeger beauftragt werden.

Schritt 4: Zusendung des Energieausweises

Sie erhalten Ihren passenden Energieausweis vom gewählten Aussteller, per E-Mail oder per Post.

Den Energieausweis einfach online beantragen mit Ihrem Experten Dr. Lehner Immobilien

Bei Dr. Lehner Immobilien können Sie an allen fünf Standorten einen vollwertigen und rechtssicheren Energieausweis bequem online beantragen.

Wir beraten Sie gerne, falls Sie sich unsicher sind, ob bei Ihnen der Bedarfs- oder Verbrauchsausweis gefordert ist. Durch unsere langjährige Erfahrung in der Immobilienbranche, wissen wir genau, welcher Energiepass für Sie der richtige ist und können Ihnen Ihre Fragen dazu beantworten.

In Zusammenarbeit mit unserem Energieausweis-Partner übernehmen wir die gesamte Beantragung für Sie. In nur wenigen Schritten bekommen Sie innerhalb von 1 bis 2 Tagen Ihren entsprechenden Energieausweis von uns.

dr-lehner-immobilien-energieausweis-erstellen-beantragung-bei-uns

Wir gehen für Sie die nötigen Schritte, um Ihren vollwertigen Energieausweis zu erstellen

Bis zur Aushändigung an Sie gehen wir folgende Schritte:

  1. Bei Objektaufnahme: Aufnahme der notwendigen Daten anhand einer Checkliste.
  2. Eingabe der Daten beim Anbieter
  3. Erstellung und Zusendung des Energieausweises durch den Anbieter
  4. Der Energieausweis wird den Käufern übergeben

Lassen Sie sich noch heute den passenden Energieausweis von uns erstellen und gehen Sie einen weiteren Schritt in Richtung des erfolgreichen Verkaufs Ihrer Immobilie. 

Fazit zum Energieausweisdokument

Das Energieausweis-Dokument ist essenziell, wenn Sie eine Immobilie verkaufen möchten oder zur Vermietung anbieten. Hierbei ist es wichtig, den Unterschied von Energiebedarfsausweis und Energieverbrauchsausweis zu kennen und somit das richtige Schriftstück für Ihren Fall von einem Experten erstellen zu lassen.

Grundsätzlich ist die Beantragung des Bedarfsausweises beim Immobilienverkauf lohnenswert, aufgrund der zusätzlichen Informationen für Ihre potenziellen Käufer bezüglich Sanierungsmaßnahmen und Energieeffizienz des Gebäudes.

Mit dem nötigen Wissen zum Thema ist die Beantragung des Ausweises für Immobilienverkäufer in wenigen Schritten ausführbar.

Wenn Sie sich viel Zeit und Aufwand sparen wollen, sowie sichergehen möchten, dass Ihr Energieausweis zu 100 % rechtskonform und mit korrekten Daten ausgestellt wird, so beantragen Sie Ihren Energieausweis noch heute bequem bei Dr. Lehner Immobilien. Wir helfen Ihnen gerne weiter!

Häufig gestellte Fragen zum Thema “Energieausweis erstellen”

©2024 - Dr. Lehner Immobilien - Alle Rechte vorbehalten

Cookie Consent mit Real Cookie Banner